Beitrag vom 23.05.2018
FAZ
Handel
Afrika verzahnen
Die Freihandelszone auf dem Kontinent verspricht Rechtssicherheit
HAMBURG, 22. Mai. Wenngleich viele deutsche Großunternehmen den afrikanischen Kontinent strategisch ins Auge gefasst haben, steht Deutschland bei Direktinvestitionen in afrikanischen Ländern im internationalen Vergleich hintenan. Als Gründe für das Zögern werden vorwiegend Rechtsunsicherheit, administrative Hürden und Korruption genannt. Ob und in welchem Land des afrikanischen Kontinents sich ein Investor wirtschaftlich engagiert, hängt vor allem von den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Viele afrikanische Wirtschaftsnationen haben in den vergangenen Jahren das rechtliche Umfeld für Auslandsinvestoren erheblich verbessert: In vielen Ländern braucht es keinen lokalen Partner mehr. Es ist einfacher geworden, Gewinne aus dem laufenden Geschäft oder den Erlös aus einem Unternehmensverkauf an die Gesellschafter außerhalb Afrikas auszukehren. Geschäfte lassen sich erheblich schneller starten. All das hat hiesige Unternehmen bisher jedoch nicht vermehrt nach Afrika gelockt.
Das Ende März 2018 durch 44 der 55 afrikanischen Länder unterzeichnete Abkommen zur African Continental Free Trade Area (CTFA) könnte dies nun ändern. Denn entstehen soll nicht weniger als eine der größten Freihandelszonen der Welt. Viele Experten sehen darin den zentralen Hebel zur Entwicklung eines starken afrikanischen Binnenmarktes. Auch die deutsche Bundesregierung der letzten Legislaturperiode hat in ihrem Marshallplan für Afrika unter der Säule Wirtschaft, Handel und Beschäftigung eine Freihandelszone als wichtigen Baustein für eine nachhaltige Entwicklung Afrikas vorgesehen. Wird die Freihandelszone Realität, könnte dies auch für deutsche Unternehmen den Startschuss für Handel und Industrie in Afrika bedeuten.
Aber was genau soll die Freihandelszone umfassen? Ziel ist es, einen einheitlichen, liberalisierten Markt für Produkte, Dienstleistungen, Kapital und Personen in Afrika zu schaffen. Die Staaten wollen nicht nur Handelshemmnisse abschaffen – etwa tarifliche wie Gebühren oder nicht-tarifliche wie Mengenbeschränkungen –, sondern auch den Handel mit Dienstleistungen liberalisieren. Darüber hinaus ist geplant, bei Themen wie gewerblichen Schutzrechten, Investitions- und Wettbewerbsregularien stärker zusammenzuarbeiten. Langfristiges Ziel ist es, eine den gesamten Kontinent umfassende Zollunion einzuführen.
Aus rechtlicher Sicht ist jedoch noch einiges zu klären, bis die ehrgeizigen Pläne der Afrikanischen Union umgesetzt sind: Die bislang unterzeichnete Vereinbarung implementiert die Freihandelszone nicht, sondern ist nur der erste Schritt in Form einer Rahmenvereinbarung. Diese muss durch weitere zu verhandelnde Bestandteile (Protokolle) in einzelnen Regelungsbereichen vervollständigt werden. Es fehlen noch Details zum Anwendungsbereich im Hinblick auf Waren und Dienstleistungen. Außerdem müssen mindestens 22 Länder die Freihandelszone ratifizieren, damit diese tatsächlich umgesetzt wird. Geplant ist dies für das Jahr 2019.
Eine große juristische wie praktische Herausforderung wird es sein, die bereits bestehenden regionalen Wirtschaftsabkommen mit den Regelungen der Freihandelszone zu verzahnen – also unter anderem die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (Ecowas), die Eurasische Wirtschaftsunion (EAC) in Ostafrika, die Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC). Der Vertrag zur Freihandelszone sieht bislang vor, dass im Falle gegensätzlicher Regelungen die Vorgaben der einzelnen Regionalabkommen Vorrang haben. Zudem fehlen mit Ländern wie Südafrika und Nigeria bislang die zwei stärksten Wirtschaftsnationen als Unterzeichner des Abkommens.
Werden diese Hürden gemeistert, dürften Niederlassungen für Handel und Produktion auf dem afrikanischen Kontinent für deutsche Unternehmen erheblich attraktiver werden. Denn bislang ist ein Import aus Europa in einzelne afrikanische Länder regelmäßig günstiger als der Aufbau eines innerafrikanischen Handelssystems. Der erste Schritt in Richtung eines freien Handels ist getan, was bereits ein beachtlicher diplomatischer Erfolg ist. Dieser unterstreicht die rapide Entwicklung des rechtlichen Umfelds für Investoren auf dem afrikanischen Kontinent.
JAN-PHILIPP MEIER/SEBASTIAN DECKER
Die Autoren sind Counsel bei DLA Piper.
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