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Für eine andere Entwicklungspolitik!

Beitrag vom 20.04.2018

DIE Analysen und Stellungnahmen 6/2018

Die EU-Entwicklungspolitik im nächsten EU-Budget

Zusammenfassung

Die EU gehört zu den führenden weltweiten Akteuren in den
Bereichen internationale Entwicklung, Handel, Frieden und
Sicherheit. Deshalb ist ein wesentlicher Teil des Mehrjährigen
Finanzrahmens (MFR) für das auswärtige Handeln der
EU reserviert. Der entsprechende Teil des Budgets heißt Globales
Europa bzw. Rubrik IV. Im Rahmen des derzeitigen
Budgets für den Zeitraum 2014 bis 2020 stehen einschließlich
des Europäischen Entwicklungsfonds (EDF) über 90 Mrd.
EUR für Maßnahmen außerhalb der EU zur Verfügung. Ein
Großteil davon ist für die Entwicklungszusammenarbeit reserviert.
In den letzten Jahren musste die EU auf neue Herausforderungen
in ihrem Außenhandeln reagieren, die hauptsächlich
durch spezifische Initiativen und neue Finanzierungsinstrumente
angegangen wurden. Zu Beginn der Verhandlungen
über den nächsten MFR erscheint die Rubrik IV im Vergleich
zu anderen Rubriken daher komplex und fragmentiert.

Neben der Vielzahl an unterschiedlichen Instrumenten hat
die EU auch damit zu kämpfen, dass ihr eine klare strategische
Richtung fehlt. Die jüngsten EU-Strategien vermitteln
den Eindruck, fast alles habe Priorität. Dies übersteigt sowohl
die finanziellen als auch die Handlungskapazitäten der
EU. Aufgrund dieser fehlenden Ausrichtung konnten die Regierungen
der Mitgliedsländer ihre eigenen strategischen Interessen
(größtenteils migrations- und sicherheitsbezogen)
verfolgen. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation
der EU muss für Rubrik IV eine klare Richtung
vorgegeben werden, die hilft, Engpässe und Zielkonflikte zu
beseitigen. Diese beziehen sich auf (i) den Gesamtumfang,
(ii) thematische Prioritäten, (iii) die Empfänger von EUMitteln
und (vi) den Aufbau von Rubrik IV.

Den Spielraum für Entwicklungspolitik werden die anderen,
größeren Haushaltsrubriken wie die Agrar- oder Kohäsionspolitik
bestimmen. Trotz Diskussionen über eine Erhöhung
der Mitgliedsstaatenbeiträge wird durch den Brexit wohl ein
geringeres Gesamtbudget zur Verfügung stehen. Neue politische
Prioritäten (wie Migration und Sicherheit) werden
den Etat für nachhaltige Entwicklung weiter einschränken.
Deshalb müssen thematische und geografische Schwerpunkte
gesetzt werden.

Bei den thematischen Entscheidungen muss ein kurzfristiger
Beitrag zur Krisenbewältigung von einer klaren Strategie
begleitet werden, wie man mit Blick auf die Agenda 2030
und die SDGs mit verschiedenen Partnern zusammenarbeiten
will. Dieses Engagement sollte von den SDG-Strategien
der Partner und dem von der EU erzielten Mehrwert geleitet
werden.

Geografisch muss die EU ein Gleichgewicht zwischen der Zusammenarbeit
mit Ländern mit mittlerem Einkommen
(MICs) und der Ausrichtung auf die ärmsten Länder der Welt
herstellen. Dies ist nur möglich, wenn die Gelder geografisch
gesehen auf die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs),
die Nachbarländer und Subsahara-Afrika verteilt werden,
während man in anderen Regionen im Rahmen thematischer
Programme mit MICs zusammenarbeitet.

Rubrik IV muss zudem hinsichtlich verfügbarer Instrumente
und Initiativen, aber auch bezüglich der Vorschriften über
deren Einsatz deutlich rationalisiert werden. Eine wesentliche
Voraussetzung in dieser Hinsicht – auch für den Vorschlag
eines einheitlichen Instruments für Rubrik IV – wäre
die Einbeziehung des EDF in den Haushalt.

Volltext:
https://www.die-gdi.de/uploads/media/AuS_6.2018.pdf