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Beitrag vom 17.12.2021

FAZ

FRÜHERER PRÄSIDENT SÜDAFRIKAS

Gericht schickt Jacob Zuma ins Gefängnis zurück

Die Strafvollzugsbehörde hatte dem früheren Präsidenten aus Krankheitsgründen erlaubt, den Rest einer 15 Monate langen Haft zu Hause zu verbüßen. Doch zunächst geht er in Berufung.

Von Claudia Bröll

Südafrikas früherer Präsident Jacob Zuma muss nach einer Gerichtsentscheidung ins Gefängnis zurückkehren. Der Beschluss der Strafvollzugsbehörde, dem 79 Jahre al­ten ehemaligen Staatschef eine Bewährung aus medizinischen Gründen zu ge­währen, sei nicht rechtmäßig gewesen, teilte das Hohe Gericht in Pretoria am Mittwoch mit. Ob und wann es dazu kommt, ist ungewiss. Seine Stiftung teilte kurz nach der Bekanntgabe mit, Zuma werde in Berufung gehen. Das Urteil sei „klar falsch“, es bestünden „gute Aussichten, dass ein höheres Gericht zu einem völlig anderen Ergebnis kommen“ werde.

Das Verfassungsgericht hatte Zuma im Juni wegen Missachtung der Justiz zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte sich geweigert, vor einer Untersuchungskommission zu den Korruptionsaffären während seiner Amtszeit auszusagen. Am Ende hatte er auch eine Aufforderung des Verfassungsgerichts ignoriert. Die Strafvollzugsbehörde hatte ihn im September nach weniger als zwei Monaten aus ge­sundheitlichen Gründen entlassen. Er sol­le den Rest der Haftzeit unter Auflagen zu Hause verbringen. Die Haftzeit hatte er erst im Krankentrakt des Gefängnisses verbracht. Später wurde er in ein Krankenhaus verlegt.

Verfassungsrechtler und Kritiker hatten das Urteil gefeiert

Verfassungsrechtler und Kritiker Zu­mas hatten das Urteil damals als einen Beleg gefeiert, dass Südafrika ein Rechtsstaat sei und auch ein ehemaliger Prä­sident nicht über dem Gesetz stehe. Ähnlich wurde das Urteil am Mittwoch von einigen kommentiert. Gleichzeitig geht die Sorge vor neuen Spannungen um, sollte der traditionsbewusste Zulu, der wei­terhin viele Anhänger hat, abermals die Fahrt ins Gefängnis antreten.

Familienmitglieder und Anhänger Zu­mas hatten damals zum Protest angestachelt, der letztlich eskalierte und zu den schlimmsten Krawallen seit dem Ende der Rassentrennung führte. In zwei Provinzen zogen Tausende Bürger los, um wahllos Einkaufszentren, Supermärkte und La­ger­hallen zu plündern und großenteils zu zerstören. In einigen Gegenden verschanzten sich die Bewohner hinter selbst errichteten Barrikaden und bildeten Bürgerwehren, weil die Polizei lange nicht zu sehen war. Die „Juli-Unruhen“ dauerten gut eine Woche, mehr als 300 Menschen starben. Die Ereignisse schockierten weite Teile der Bevölkerung über Parteigrenzen und Volksgruppen hinweg. Eine Wiederholung halten viele daher für unwahrscheinlich. Außerdem wäre der Staats­apparat diesmal vermutlich besser vorbereitet.

Fotos aus dem Kasino aufgetaucht

Die Bewährung aus medizinischen Gründen war von Anfang an umstritten. Der Leiter der Strafvollzugsbehörde, Ar­thur Fraser, war während der Zuma-Präsidentschaft Chef des Geheimdienstes gewesen. Außerdem ist weiterhin unklar, woran der frühere Staatschef erkrankt ist. Nach der Freilassung hatte er sich einer Operation unterzogen. Im Oktober aber hatte eine Zeitung Fotos von ihm in ei­nem Kasino veröffentlicht. Die Strafvollzugsbehörde bestätigte später, dass der Ausflug nicht gegen die Auflagen verstoßen hatte und genehmigt worden war.

Zuma müsse in den Gewahrsam der Behörde zurückgebracht werden, um den Rest seiner Freiheitsstrafe zu verbüßen, entschied das Gericht nun. Die Zeit, die er außerhalb des Gefängnisses verbracht ha­be, werde nicht auf die Strafe angerechnet. Die Oppositionspartei Democratic Al­liance und die Helen-Suzman-Stiftung hatten die Bewährung angefochten.

Zumas Anwälte reagierten mit scharfen Worten. Eine Rückkehr in das Ge­fängnis komme einer „grausamen und er­niedrigenden Bestrafung gleich, bei der die Gesundheitsfürsorge, die Würde und andere Menschenrechte des Patienten nicht gebührend berücksichtigt“ seien. Es gebe „objektive Beweise“, dass ihr Mandant unheilbar krank sei. Kein Gefängnis in Südafrika sei in der Lage, seine „unbestrittenen medizinischen Bedürfnisse zu befriedigen“. Dies sei „gleichbedeutend mit der Todesstrafe, die 1995 in Südafrika abgeschafft wurde“.