Beitrag vom 05.05.2020
BMZ
Reformkonzept „BMZ 2030“
Umdenken – Umsteuern
I. Die Welt ist im Umbruch
Die Herausforderungen für die Menschheit und unseren Planeten sind
gewaltig:
Jedes Jahr wächst die Weltbevölkerung um 80 Millionen Menschen – das ist die Größe Deutschlands.
2050 werden 10 Milliarden Menschen auf der Erde leben, 90 Prozent des Wachstums entfallen auf
Entwicklungs- und Schwellenländer. Allein in Afrika kommen jährlich 20 Millionen junge Menschen
neu auf den Arbeitsmarkt.
All diese Menschen wollen ein Leben in Sicherheit und Wohlstand. Aber trotz der Halbierung des
Anteils hungernder Menschen in den letzten 30 Jahren müssen 820 Millionen weiter hungern – und
seit langer Zeit steigt die Zahl wieder. Ein Grund sind Konflikte und Vertreibung. Fast 71 Millionen Menschen sind auf der Flucht, so viele wie nie zuvor. Rund ein Viertel der Weltbevölkerung lebt in fragilen Staaten mit hohen Sicherheits- und Entwicklungsrisiken. In den letzten sechs Jahren gab es die meisten bewaffneten Konflikte seit 1946.
Ein anderer Grund für den zunehmenden Hunger ist der Klimawandel. Er ist längst die Überlebensfrage der Menschheit. Böden verdorren, Wasserreserven gehen rapide zurück, Wetterextreme nehmen zu. Experten rechnen mit 85 Millionen Klimaflüchtlingen in Afrika bis 2050. Aber nur sieben Staaten sind derzeit auf dem Weg, die Ziele des Pariser Abkommens zu erfüllen. In den letzten 30 Jahren hat der weltweite CO2-Ausstoß um 60 Prozent zugenommen. Der Meeresspiegel steigt, die Versauerung der Ozeane schreitet voran. Ein Viertel aller Meeresfischbestände ist bereits gefährdet.
Auch an Land schrumpfen die Lebensräume: Alle vier Sekunden wird die Fläche eines Fußballfelds abgeholzt – das sind 13 Millionen Hektar im Jahr. Die Brandrodung der Regenwälder verursacht
11 Prozent des weltweiten CO2-Ausstoßes. Damit gehen natürliche Ressourcen unwiederbringlich verloren, die für die wachsende Weltbevölkerung überlebensnotwendig sind.
Gleichzeitig nimmt der weltweite Austausch von Kapital, Gütern und Personen weiter zu. Globalisierung und Digitalisierung schaffen neue Chancen, haben zu vielen positiven wirtschaftlichen Entwicklungen weltweit geführt und Millionen Menschen aus Armut befreit, vor allem in Asien. Die Kehrseite sind jedoch wachsende Ungleichheiten, Umweltzerstörungen und prekäre Arbeitsbedingungen in vielen globalen Lieferketten. Das trifft insbesondere auch für den Handel mit Entwicklungsländern, insbesondere in Afrika zu.
Würden alle Menschen so wirtschaften und leben wie in den Industrieländern, bräuchten wir zwei
Erden. Wir haben aber nur die eine. Und bis 2030, dem Ziel-Jahr zur Erreichung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung, sind es keine zehn Jahre mehr.
Deswegen müssen wir umdenken und umsteuern. Entwicklungspolitik kommt dabei als Querschnittsaufgabe unserer gesamten Politik entsprechend der Agenda 2030 und dem Pariser Klimaabkommen eine entscheide Bedeutung bei.
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II. Das Reformkonzept „BMZ 2030“
Mit „BMZ 2030“ legen wir nach 12 Jahren ein umfassendes Reformkonzept vor, um die Maßnahmen
und Mittel der Entwicklungspolitik noch strategischer, wirksamer und effizienter zur Lösung dieser Herausforderungen einzusetzen.
Dazu richten wir die deutsche Entwicklungszusammenarbeit neu aus:
1. Kern des Reformkonzeptes ist eine neue Qualität der Zusammenarbeit. Wir fordern von unseren
Partnerländern noch stärker als bisher messbare Fortschritte bei guter Regierungsführung, der Einhaltung der Menschenrechte und im Kampf gegen die Korruption. Eigeninitiative ist der Schlüssel für Entwicklung. Unsere Partnerländer können und müssen selbst mehr leisten. Dazu entwickeln wir gemeinsam Reformprogramme und Schwerpunktansätze und verringern dafür viele Einzelprojekte. Länder, die besonders reformorientiert sind, unterstützen wir verstärkt mit unseren Reformpartnerschaften.
2. Wir konzentrieren mit „BMZ 2030“ die Themen und geben dabei neue Antworten auf Zukunftsthemen wie den Klimaschutz, eine Gesundheits- und Familienpolitik, nachhaltige Lieferketten, die Nutzung der Digitalisierung und des Technologietransfers sowie die Stärkung von Privatinvestitionen. Wichtigstes Ziel bleibt aber nach wie vor die Überwindung von Hunger und Armut.
3. Wir führen neue Partnerschaftskategorien ein, um zum Schutz globaler Güter strategischer mit
globalen Partnern zusammenarbeiten zu können. Oder um Menschen in Konflikt- und Flüchtlingsgebieten noch wirksamer, schneller und flexibler unterstützen zu können.
4. Um diese Themen so wirksam wie möglich umzusetzen, steuern wir die Art der Zusammenarbeit
um. Einige Länder haben sich erfreulicherweise so entwickelt, dass sie unsere direkte Unterstützung nicht mehr benötigen. Andere zeigen keine Fortschritte bei der Umsetzung von Reformen.
Deswegen verringern wir die Zahl der Partnerländer, mit denen wir direkt staatlich zusammenarbeiten von 85 auf jetzt 60. Wichtig ist: Wir beenden mit keinem Land die Zusammenarbeit, sondern wir ändern die Form der Zusammenarbeit. In Ländern, in denen wir nicht mehr direkt staatlich zusammenarbeiten, stärken wir die Arbeit der Kirchen und der Zivilgesellschaft sowie der EU und multilateraler Institutionen und fördern Investitionen der Privatwirtschaft. Und Menschen, die von Hunger und Not bedroht sind, werden wir in allen Ländern weiterhin unterstützen.
Mit unserem Reformkonzept „BMZ 2030“ geben wir so neue Antworten und bündeln gleichzeitig die Kräfte hin zu nachhaltiger Entwicklung.
Das heißt:
? Neue Partnerschaften zum Schutz der globalen Güter
? Eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Kirchen, die einen unverzichtbaren Beitrag leisten, um das Überleben der Ärmsten gerade in Krisen- und Flüchtlingsgebieten zu sichern.
? Eine engere Abstimmung mit anderen Gebern, der EU und den multilateralen Institutionen.
? Vor allem aber fordern wir von unseren Partnern mehr. Wegen Korruption fließen jedes Jahr allein aus Afrika 50 Milliarden Dollar illegal ab. Dagegen werden wir noch stärker angehen.
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III. Neue Schwerpunkte
Unser Reformkonzept beruht auf vier Säulen:
? Erstens können und müssen unsere Partnerländer selbst mehr leisten. Eigeninitiative ist der
Schlüssel für Entwicklung. Deswegen fordern wir von unseren Partnerländern noch stärker als bisher messbare Fortschritte bei guter Regierungsführung, Einhaltung der Menschenrechte und der
Korruptionsbekämpfung.
? Zweitens setzen wir mit der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit stärker auf Reformpartnerschaften: Wer reformiert, dem bieten wir eine vertiefte Partnerschaft und zusätzliche finanzielle Unterstützung an. Diese Reformpartnerschaften werden wir weiter ausbauen.
? Die dritte Säule sind private Investitionen, denn Beschäftigung schafft vor allem die Wirtschaft.
Wir werden gezielt Privatinvestitionen, insbesondere von Mittelständlern, in Entwicklungsländern fördern. Dazu bauen wir unter anderem unseren Entwicklungsinvestitionsfonds aus.
? Viertens müssen wir fairen Handel ermöglichen. Damit lösen wir die größten Entwicklungssprünge aus. Deswegen setzen wir uns dafür ein, soziale und ökologische Nachhaltigkeitsstandards in globalen Lieferketten und in allen EU-Freihandelsabkommen zu verankern und durchzusetzen.
Konzentration der Themen
Wichtigstes Ziel bleibt die Überwindung von Hunger und Armut und die Umsetzung der Agenda
2030 mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung. Dazu verstärken wir die Zusammenarbeit mit
unseren Partnern.
Gleichzeitig konzentrieren wir unsere Themen und setzen dabei neue Schwerpunkte zur Umsetzung
der Agenda 2030. Dazu haben wir fünf „Kernthemen“ und zehn „Initiativthemen“ festgelegt. Anhand
dieser Themen werden wir die Schwerpunkte in unseren Partnerländern systematisch neu ausrichten.
? Die Kernthemen sind: Friedenssicherung; Ernährungssicherung; Ausbildung und nachhaltiges
Wachstum; Klima und Energie sowie Umwelt und natürliche Ressourcen. Zudem werden wir
unsere Maßnahmen im Gesundheitsbereich ausbauen.
? Zu den Initiativthemen gehören unter anderem: Bevölkerungsentwicklung und Familienplanung, Nachhaltige Lieferketten sowie Digitalisierung. Den wichtigen Bereich der Gesundheit von
Mensch und Tier bauen wir mit einer eigenen Einheit Global Health/One Health aus.
Mehr Wirksamkeit
Um die neuen Themen so wirksam wie möglich umsetzen zu können, entwickeln wir umfassendere
Reformprogramme und Schwerpunktansätze und verringern dafür viele Einzelprojekte.
Zudem starten wir intern ein neues integriertes Planungsverfahren. So schaffen wir mit dem Reformkonzept „BMZ 2030“ insgesamt mehr Kohärenz und Effizienz in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
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IV. Neue Partnerschaften
In den letzten 12 Jahren hat sich die Welt stark geändert. Die bisherigen Ländereinteilungen bilden dies nicht mehr ab. Mit „BMZ 2030“ führen wir jetzt neue Partnerschaftskategorien ein. Damit können wir strategischer mit Partnern zum Schutz globaler Güter zusammenarbeiten. Oder in Krisensituationen wirksam, schnell und flexibel unterstützen. Die neuen Partnerschaftskategorien sind:
Bilaterale Partnerschaften
Mit unseren bilateralen Partnerländern verfolgen wir langfristig gemeinsame Entwicklungsziele.
Dazu setzen wir alle entwicklungspolitischen Instrumente ein.
Bei den bilateralen Partnern gibt es zwei besondere Formen:
Reformpartnerschaften: Besonders reformorientierte Länder unterstützen wir noch stärker, unter
anderem mit dem neuen Instrument der Reformfinanzierung.
? Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Senegal, Tunesien.
Transformationspartnerschaften: Damit unterstützen wir gezielt die politischen und ökonomischen
Transformationsprozesse in der EU-Nachbarschaft.
? Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Moldau, Serbien, Ukraine.
Globale Partnerschaften
Mit diesen neuen Partnerschaften arbeiten wir strategisch an der Lösung globaler Zukunftsfragen
und dem Schutz globaler Güter wie dem Umwelt- und dem Klimaschutz. Dabei setzen wir grundsätzlich auf Kredite und die Hebelung zusätzlicher Marktmittel.
? Brasilien, Indien, Indonesien, Mexiko, Peru, Südafrika, Vietnam, China.
Nexus- und Friedenspartnerschaften
Wir verstärken unsere Unterstützung von Menschen in Krisen- und Flüchtlingsregionen, arbeiten
an den Ursachen und unterstützen bei der Stabilisierung. Dazu setzen wir vor allem unsere flexiblen Instrumente wie die Sonderinitiative „Flucht“ ein und unterstützen verstärkt internationale Hilfsorganisationen.
? Irak, Jemen, DR Kongo, Libyen, Somalia, Südsudan, Syrien, Tschad, Zentralafrikanische Republik.
Die neuen Partnerschaftskategorien sind durchlässig. So können beispielsweise Nexus- und Friedenspartner zu bilateralen Partnern werden.
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V. Neue Form der Zusammenarbeit
Um die Zukunftsthemen so wirksam wie möglich umzusetzen, steuern wir die direkte staatliche Zusammenarbeit mit unseren bilateralen Partnern um.
Umsteuerung
? Die Fokussierung der Entwicklungszusammenarbeit bedeutet auch, dass schwierige Entscheidungen getroffen werden mussten und die staatliche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit einigen Partnerländern auslaufen wird.
? Bisher arbeiten wir mit 85 Ländern direkt staatlich zusammen. Mit „BMZ 2030“ reduzieren wir
die Zahl auf 60 Länder.
? Der Anteil der LDCs an der Gesamtzahl der Partnerländer erhöht sich durch die Reform von
39 Prozent auf 42 Prozent.
Kriterien:
? Die Partnerländer, mit denen wir künftig bilateral zusammenarbeiten, wurden anhand von objektiven Kriterien in einem mehrstufigen Verfahren ausgewählt.
? Dazu wurden globale Indikatoren verwendet, unter anderem zur Regierungsführung, zur Korruptionsbekämpfung und zur Bedürftigkeit.
? Gleichzeitig wurden strategische Kriterien wie die Reformorientierung sowie die Relevanz und
der Umfang der bisherigen Zusammenarbeit berücksichtigt.
Beispiele:
1. Es scheiden Partnerländer aus, die nicht gemeinsam vereinbarte Reformen umsetzen, so dass eine
Perspektive für die staatliche Zusammenarbeit fehlt. Zum Beispiel: Myanmar und Burundi.
2. Einige Länder haben sich in den letzten Jahren erfreulicherweise so entwickelt, dass sie unsere direkte staatliche Unterstützung nicht mehr benötigen. Zum Beispiel: Costa Rica und Mongolei.
3. Wir steuern in Ländern aus, in denen wir bislang nur in geringem Umfang im Vergleich zu
anderen Gebern tätig waren. Zum Beispiel: Haiti, Nicaragua, Philippinen, Sierra Leone, Turkmenistan.
Weitere Zusammenarbeit:
? Die Entscheidung betrifft ausschließlich die direkte staatliche Zusammenarbeit des BMZ über die
Durchführungsorganisationen GIZ, KfW, PTB und BGR.
? Das BMZ wird weiterhin alle Entwicklungsländer über die Förderung der Zivilgesellschaft, Kirchen, politische Stiftungen sowie mit der Wirtschaft und über die EU und multilateraler Institutionen unterstützen.
? Das heißt ganz klar: Menschen in den ärmsten Ländern, die von Hunger und Not bedroht sind,
werden wir in allen Ländern weiterhin unterstützen.
? Alle laufenden Maßnahmen werden verantwortungsvoll zu Ende geführt. Wir erarbeiten gemeinsam mit unseren Partnerländern maßgeschneiderte Pläne zum Abschluss der Vorhaben und für
die Übergabe an andere Akteure wie die EU, die Weltbank, andere Geber, oder die Zivilgesellschaft.
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Übersicht 1: Neue „Länderliste“
Bilaterale Partner
Wir verfolgen mit ausgewählten Partnerländern langfristig gemeinsame Entwicklungsziele.
Afghanistan (LDC)
Ägypten
Algerien
Bangladesch (LDC)
Benin (LDC)
Burkina Faso (LDC)
Ecuador
Jordanien
Kambodscha (LDC)
Kamerun
Kenia
Kolumbien
Libanon
Malawi (LDC)
Madagaskar (LDC)
Mali (LDC)
Mauretanien (LDC)
Mosambik (LDC)
Namibia
Niger (LDC)
Nigeria
Pakistan
Palästinens. Gebiete
Ruanda (LDC)
Sambia (LDC)
Tansania (LDC)
Togo (LDC)
Uganda (LDC)
Usbekistan
Reformpartner
Als Reformpartner unterstützen wir besonders reformorientierte Länder.
Besonderheit: Reformfinanzierungen und höhere Zusagen – gebunden an Erfolge
Äthiopien (LDC)
Côte d‘Ivoire
Ghana
Marokko
Senegal (LDC)
Tunesien
Transformationspartner
Wir unterstützen die politischen und ökonomischen Transformationsprozesse in der EU-Nachbarschaft.
Albanien
Bosnien u. Herzegowina
Georgien
Kosovo
Moldau
Serbien
Ukraine
Globale Partner
Wir arbeiten an der Lösung globaler Zukunftsfragen und dem Schutz globaler Güter.
Brasilien
China
Indien
Indonesien
Mexiko
Peru
Südafrika
Vietnam
Nexus- und Friedenspartner
Wir arbeiten an strukturellen Ursachen von Konflikten, Flucht und Gewalt und unterstützen bei der Friedenssicherung.
Irak
Jemen (LDC)
Kongo, DR (LDC)
Libyen
Somalia (LDC)
Sudan (LDC)
Südsudan (LDC)
Syrien
Tschad (LDC)
Zentralafrikanische
Republik (LDC)
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Multilaterale, europäische und nicht-staatliche Zusammenarbeit
Wir unterstützen weiterhin alle Entwicklungsländer (DAC-Länderliste).
Armenien
Aserbaidschan
Bolivien
Burundi (LDC)
Costa Rica
Dominikanische Republik
El Salvador
Guatemala
Guinea (LDC)
Haiti (LDC)
Honduras
Kasachstan
Kirgisistan
Kuba
Laos (LDC)
Liberia (LDC)
Mongolei
Myanmar (LDC)
Nepal (LDC)
Nicaragua
Paraguay
Philippinen
Sierra Leone (LDC)
Sri Lanka
Tadschikistan
Timor-Leste (LDC)
Turkmenistan
und alle weiteren Länder der OECD/DAC-Liste
(z. B. Nordmazedonien)
Instrumente: europäische und multilaterale Zusammenarbeit, Zivilgesellschaft,
Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, ggf. Förderkredite
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Übersicht 2: Neue Schwerpunkte im Detail
Fünf Kernthemen
Frieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt SDG 16
Aktionsfelder:
(1) Gute Regierungsführung (Demokratieförderung, Staatlichkeit & Recht, Korruptionsbekämpfung, Eigeneinnahmen, kommunale Strukturen, soziale Sicherung)
(2) Friedensentwicklung und Krisenprävention
(3) Flucht und Migration
Eine Welt ohne Hunger SDG 2
Aktionsfelder:
(1)?Ernährungssicherung
(2)?Ländliche Entwicklung
(3)?Landwirtschaft (inkl. Bodenschutz)
Ausbildung und nachhaltiges Wachstum für gute Jobs SDG 4, 8, 9, 17
Aktionsfelder:
(1) Berufliche Bildung
(2) Privatsektor- und Finanzsystementwicklung
(3) Handel und wirtschaftliche Infrastruktur
Verantwortung für unseren Planeten – Klima und Energie SDG 7, 11, 13
Aktionsfelder:
(1) Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
(2)?Erneuerbare Energie und Energieeffizienz
(3)? Nachhaltige Stadtentwicklung (Mobilität,
Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement)
Schutz unserer Lebensgrundlagen –
Umwelt und natürliche Ressourcen
SDG 6, 14, 15
Aktionsfelder: (1) Biodiversität
(2) Waldschutz
(3) Wasser
Zehn Initiativthemen
Mit Initiativthemen sollen über einen bestimmten Zeitraum aktiv und sichtbar entwicklungspolitische Akzente gesetzt werden.
Zudem werden erfolgreiche Initiativen aus den vergangenen Jahren abgebildet.
(1) Marshallplan mit Afrika alle SDGs
(2) Gesundheit, Pandemiebekämpfung und One Health SDG 2, 3
(3) Nachhaltige Lieferketten und Grüner Knopf SDG 12
(4) Bevölkerungsentwicklung und Familienplanung SDG 3
(5) Digitalzentren und Digitalisierung alle SDGs
(6) Perspektive Heimat SDG 4, 8 (u.a.)
(7) Allianz für Entwicklung und Klima SDG 13
(8) Grüne Bürgerenergie SDG 7
(9) Synthetische Kraftstoffe SDG 7, 9
(10) Sport, Medien und Kultur SDG 8, 11, 16 (u.a.)
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Multilaterales Thema
Grundbildung (Global Partnership for Education, Education Cannot Wait, etc.) SDG 4
Sechs Qualitätsmerkmale
Mit diesen Qualitätsmerkmalen legen wir ein Gütesiegel für eine werteorientierte, nachhaltige und
zukunftsorientierte entwicklungspolitische Zusammenarbeit fest. Die Qualitätsmerkmale werden durchgängig bei allen Maßnahmen berücksichtigt.
(1) Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung und Inklusion alle SDGs
(2) Anti-Korruption und Integrität SDG 16
(3) Armutsbekämpfung und Reduzierung der Ungleichheit SDG 1, 10
(4) Umwelt- und Klimaverträglichkeitsprüfung SDG 13 (u.a.)
(5) Konfliktsensibilität („Do no harm“) SDG 16 (u.a.)
(6) Digitalisierung („Digital als Standard“) alle SDGs