Direkt zum Inhalt
Für eine andere Entwicklungspolitik!

Beitrag vom 18.12.2018

Stiftung Wissenschaft und Politik

Was ein Cotonou-Folgeabkommen mit den AKP-Staaten leisten kann

Derzeit verhandelt die EU mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) über ein Nachfolgeabkommen des seit 2000 geltenden Cotonou-Abkommens. Seither haben sich die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen sehr verändert. Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den weiter entwickelten AKP-Ländern werden überwiegend durch bilaterale und regionale Wirtschaftspartnerschafts­abkom­men geregelt.

Seit 2015 müssen gemäß den internationalen Nachhaltigkeits­zielen
Sozial- und Umweltaspekte auch in internationalen Verträgen berücksichtigt werden. 2018 wurde im Rahmen der Afrikanischen Union (AU) die Afrikanische Freihandelszone beschlossen, die einen freien Markt innerhalb Afrikas schaffen soll. Ein Cotonou-Folge­abkommen bietet die Chance für moderne Regelungen zu Themen wie Investi­tionen, Dienstleistungen und Migration. Dies könnte auch in Deutschland mehr Interesse an den Verhandlungen wecken. Allerdings müsste die Zusammenarbeit auf ein neues Fundament gestellt werden und die afrikanischen Staaten müs­sen sich entscheiden, ob sie gemeinsam, das heißt als Kontinent, verhandeln möchten.

Volltext:
https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2018A70_…