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«Die Wirkung der Projekte ist bislang eine Blackbox»

Deutschland

NZZ   27.02.2026

Ehemaliger Greenpeace-Chef verklagt das deutsche Entwicklungsministerium: «Die Wirkung der Projekte ist bislang eine Blackbox»

Der deutsche Umweltaktivist Thilo Bode leitete selber über Jahre Projekte in Ländern wie Tunesien, Marokko, Mali oder Burkina Faso. Jetzt klagt er auf die Offenlegung bislang geschwärzter Projektberichte.

Elke Bodderas

Der langjährige Greenpeace-Chef und Foodwatch-Gründer Thilo Bode hat nach NZZ-Informationen beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eingereicht. Ziel ist die Offenlegung bislang teilweise geschwärzter Projektberichte in der Entwicklungszusammenarbeit.

Der 79-Jährige gilt als einer der politisch einflussreichsten deutschen Aktivisten. Begonnen hat er als Entwicklungshelfer, elf Jahre lang leitete er Projekte in Ländern wie Tunesien, Marokko, Mali oder Burkina Faso. Bode hatte beim BMZ Prüfungsdokumente für Projekte in Tunesien aus den Jahren 1987 bis 2022 angefordert. Zwar habe er die Unterlagen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) erhalten, so Bode. Doch die Berichte seien so umfassend geschwärzt worden, dass keine Rückschlüsse auf die Wirkung bei Projekten in den Bereichen Wasser, Bewässerung und Tourismus möglich seien.

«Die Bürger erfahren nicht, was mit Steuergeldern passiert»

Mit der nun eingereichten Klage verlangt Thilo Bode die Entschwärzung der Dokumente. «Es kann nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger, die jährlich rund 10 Milliarden Euro Steuergelder für deutsche Entwicklungspolitik aufbringen, nicht erfahren dürfen, was damit konkret bewirkt wird», sagte Bode der NZZ. Transparenz sei eine Grundvoraussetzung demokratischer Kontrolle.

Nach seiner Darstellung beruhen die wenigen öffentlich zugänglichen Evaluierungen von Entwicklungshilfeprojekten überwiegend auf Informationen der mit der Durchführung beauftragten Institutionen, darunter die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Eine unabhängige, externe Kontrolle der Entwicklungszusammenarbeit fehle bis jetzt.

«Eine winzige Anzahl der Projekte wird zwar evaluiert und ist öffentlich, die Evaluierungen basieren aber auf den Informationen der zuständigen Projektmitarbeiter. Es gibt keine unabhängige externe Kontrolle», kritisiert Bode. Insgesamt zieht er eine ernüchternde Bilanz der deutschen Entwicklungshilfe. Vor allem in Nordafrika und den Sahelländern südlich der Sahara sei man damit gescheitert, ländliche Armut und Hunger zu besiegen. Die Zahl der Armen in den besonders betroffenen Regionen habe sich sogar erhöht.

Bereits 2021 erliess das Ministerium auf Anregung des Bundesrechnungshofs «Leitlinien zur Evaluierung der Entwicklungsarbeit». In einem weiteren Bericht für den Bundestag vom September 2023 kritisierten die Prüfer jedoch weiterhin mangelnde Transparenz: «Diese muss das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) deutlich verbessern.» Getan hat sich seitdem offenbar wenig.

«Dann bleibt Entwicklungshilfe wertlos»

Im Zusammenhang mit seiner Klage kritisierte Bode auch das neue Reformkonzept der Entwicklungshilfeministerin Reem Alabali Radovan (SPD): «Das Papier bleibt ohne Analyse der bisherigen Wirksamkeit deutscher Entwicklungshilfe wertlos. Hunger- und Armutsbekämpfung werden erneut als zentrale Ziele genannt. Doch um Reformen glaubwürdig zu gestalten, muss offengelegt werden, was in der Vergangenheit tatsächlich erreicht wurde – und was nicht», erklärte Bode. «Die Wirkung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist bislang eine Blackbox.»

Der Rechtsanwalt Remo Klinger, der Thilo Bode in dem Rechtsstreit vertritt, ergänzt gegenüber der NZZ: «Das Informationsfreiheitsrecht soll eine für den Bürger möglichst transparente Behörde schaffen. Wenn mit den gesetzlich vorgesehenen Ausschlussgründen so umfassend vorgegangen wird wie hier, verletzt das diesen Grundsatz.»