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Beitrag vom 27.05.2021

spiegel.de

Koalition einigt sich auf Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz sorgte für gehörigen Zoff zwischen Union und SPD. Kurz vor Ende der Legislaturperiode soll es nun doch kommen. Damit müssen Unternehmen bei ihren Lieferanten bald genauer hinschauen.

Die Große Koalition hat ihren langen Streit über das sogenannte Lieferkettengesetz beigelegt. Es kann damit endgültig im Bundestag beschlossen werden. Das teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Donnerstag mit. »Ich bin froh, dass ich dieses wichtige Vorhaben nach harten Verhandlungen gegen massive Lobbywiderstände durchsetzen konnte«, sagte der Minister. »Jetzt ist klar: Die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte endet nicht am Werkstor des Unternehmens.«

Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) teilte mit, ihm falle »ein großer Stein vom Herzen«; Jahre der Vorarbeit hätten sich gelohnt. Mitte Mai war das Gesetz noch in letzter Minute von der Tagesordnung des Bundestages gestrichen worden, weil Unionsabgeordnete Diskussionsbedarf zur Unternehmenshaftung sahen.

Durch das Gesetz sollen Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung bei der globalen Produktion von Waren eingedämmt werden. Unternehmen sollen dafür sorgen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette, auch international, nicht zu Verletzungen der Menschenrechte kommt. Wird einer Firma ein Missstand bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen.

Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe erklärte, in den Verhandlungen sei ein gutes Ergebnis erreicht worden, für das er die Zustimmung beider Koalitionsfraktionen erwarte. »Dann ist der Weg frei für eine Beschlussfassung im Deutschen Bundestag im Juni.«

Zusätzliche Haftungsrisiken ausgeschlossen

Nach Angaben des CSU-Sozialpolitikers Stephan Stracke einigten sich die Fraktionen, zusätzliche zivilrechtliche Haftungsrisiken für die Unternehmen gesetzlich eindeutig auszuschließen. Die Änderung mache noch einmal deutlich, dass sich die Sorgfaltspflichten am Maßstab des konkret Möglichen und Angemessenen ausrichten müssten, sagte Gröhe.

Der Bundestag kommt im Juni vor der Sommerpause noch zweimal zu regulären Sitzungswochen zusammen, in denen das Gesetz verabschiedet werden könnte. Dann folgen die heiße Phase des Bundestagswahlkampfs und das Ende der Legislaturperiode.
dab/dpa/AFP