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Für eine andere Entwicklungspolitik!

Beitrag vom 11.06.2014

Handelsblatt

Stimmt es, dass die GIZ Entwicklungshelfern die Lohnsteuer erstattet?

Norbert Häring

Weil Auslandsmitarbeiter des Staatsunternehmens seit Januar ihrer Steuerpflicht nachkommen müssen, bekommen sie nun höhere Zulagen und etwaige Steuern auf überhöhte Zulagen erstattet.

Die gute Nachricht vorweg. Die Entwicklungshelfer im engeren Sinne, die für die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Ausland unterwegs sind, erhalten künftig wieder das gleiche Nettogehalt wie bis Ende 2013. Es ist eher eine Aufwandsentschädigung, passend dazu, was der Laie sich unter dem gemeinnützigen Status der GIZ in der Entwicklungszusammenarbeit vorstellt.

Von den Entwicklungshelfern sind die entsandten Auslandsmitarbeiter der GIZ zu unterscheiden. Von diesen wird nicht erwartet, dass sie das warme Gefühl des Gutmenschentums mit einem schmalen Gehalt bezahlen. Das Tarifband geht bis etwa 100.000 Euro im Jahr, übertariflich gehen die Gehälter deutlich höher. Großzügige Extras kommen hinzu.

Bis Ende 2013 zahlten die meisten Auslandsmitarbeiter der GIZ keine Einkommensteuer und die GIZ führte keine Lohnsteuer ab. Damit haben die Finanzrichter Schluss gemacht.

Die auf den rechten Weg gezwungenen GIZ-Mitarbeiter sollten keine zu großen Einbußen erleiden. Da die Tarifgehälter schon recht hoch und steuerpflichtig sind, hat sich die GIZ mit der Gewerkschaft Verdi rückwirkend zum 1. Januar auf eine Anhebung der steuerfreien Zulagen verständigt. Diese werden nach Tarifklasse und Steuerklasse differenziert. Die steuerfreuen Zulagen werden also genutzt, um den Auslandsmitarbeitern indirekt einen Teil ihrer normalen Steuerlast abzunehmen. Mir als juristischem Laien kommt es seltsam vor, dass das möglich ist. Sind die Zulagen nicht steuerfrei, weil sie tatsächliche Aufwendungen in Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit im Ausland ersetzen? Diese Aufwendungen sind aber in der Regel kaum von der Tarifklasse und gar nicht vom individuellen Steuersatz abhängig.

Wenn die Zulagen die Obergrenzen für die Steuerfreiheit übersteigen, übernimmt die GIZ anfallende Steuern für ihre Mitarbeiter.

Der Aufsichtsrat der GIZ muss bis 23. Juni noch zustimmen. Bisher haben Entwicklungshilfeminister und Finanzminister, die dort das Sagen haben, viel Verständnis für das Interesse der Mitarbeiter des Staatsunternehmens an einer Nettogehaltsmaximierung gezeigt. Die GIZ bestätigte auf Anfrage nur, dass es eine Einigung mit Verdi gegeben habe, die dem Aufsichtsrat vorgelegt werde.