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Für eine andere Entwicklungspolitik!

Beitrag vom 15.02.2011

EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
PRESSEMITTEILUNG
Luxemburg, den 15 Februar 2011

ECA/11/08
Sonderbericht

"EU-Entwicklungshilfe für Grundbildung in afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in Südasien"

Durch die EU-Entwicklungshilfe wurden einige der in afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in Südasien angestrebten Verbesserungen im Bereich der Grundbildung erzielt, allerdings weniger als erwartet. So lautet das Fazit eines heute vom Europäischen Rechnungshof veröffentlichten Sonderberichts.
Durch die Initiative "Bildung für alle" und die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) der Vereinten Nationen haben sich die EU und die gesamte internationale Gebergemeinschaft verpflichtet, die Entwicklungsländer bei der Erreichung einer Vielzahl von Zielen zu unterstützen. Zu diesen Zielen zählen die Sicherstellung der Grundschulbildung für alle Kinder, die Beseitigung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten und die Verbesserung der Bildungsqualität. Anhand der Prüfung des Hofes sollte bewertet werden, ob die EU-Entwicklungshilfe in afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in Südasien zur Verwirklichung dieser drei Ziele beigetragen hat und inwieweit sich mangelhafte Ergebnisse auf Schwachstellen in der Verwaltung durch die Europäische Kommission zurückführen lassen.
Der Hof gelangt zu der Schlussfolgerung, dass alles in allem beachtliche Fortschritte erzielt wurden, auch wenn nur 45 % der in den geprüften Finanzierungsabkommen vorgegebenen Ziele vollständig erreicht wurden. Bei dem Ziel, allen Kindern eine Grundschulbildung zu ermöglichen (MDG 2), wurden lediglich einige der angestrebten Verbesserungen erzielt, und die Fortschritte waren generell zu langsam, um gewährleisten zu können, dass die für 2015 gesetzten Ziele erreicht werden. Die meisten der geprüften Länder haben seit dem Jahr 2000 Fortschritte bei der Einschulungsrate erzielt, der Abschluss eines vollständigen Grundschulzyklus stellt jedoch nach wie vor überall ein Problem dar. Beim Ziel der Beseitigung geschlechtsspezifischer Ungleichheiten im Bildungsbereich (Teil von MDG 3) konnten die begünstigten Länder dank der EU-Interventionen einige der angestrebten Verbesserungen verwirklichen. In bestimmten Regionen und sozialen Gruppen sind jedoch nach wie vor erhebliche Ungleichheiten gegeben. Beim dritten vorrangigen Ziel, nämlich der Verbesserung der Bildungsqualität, wurden nur wenige der angestrebten Verbesserungen verwirklicht.
Der Hof gelangt zu der Schlussfolgerung, dass die Kommission nicht konsequent für eine angemessene Planung und Durchführung der Hilfe sorgte. Wenn sektorbezogene Budgethilfen verwendet wurden, entsprach diese Entscheidung in der Regel den Leitlinien der Kommission. Im Subsahara-Raum werden zunehmend allgemeine Budgethilfen verwendet, wodurch deutlich weniger präzise Ziele und Indikatoren für die Grundbildung vorgegeben werden; auch der sektorbezogene Dialog ist weniger intensiv. Der Hof stellt fest, dass die Kommission die Vorteile der bei Korbfinanzierungen eingesetzten Maßnahmen zur Eindämmung treuhänderischer Risiken nicht voll und ganz berücksichtigt hat. Nach den Erkenntnissen des Hofes sind die verwendeten Indikatoren generell angemessen auf die Millenniums-Entwicklungsziele zugeschnitten, wobei Indikatoren für die Bildungsqualität jedoch kein ausreichender Stellenwert eingeräumt wird. Allerdings liefern die nationalen Managementinformationssysteme für den Bildungsbereich, auf die sich die Kommission stützt, nicht durchgängig ausreichende, zuverlässige und zeitnahe Informationen. Die Koordinierung mit anderen Gebern hat sich im Allgemeinen verbessert, erforderte jedoch auch Kompromisse, die sich bisweilen auf die Verwaltung oder die Prioritäten der Kommission auswirkten. Der Hof stellt fest, dass Sachkenntnis in Bildungsfragen in den Delegationen nicht optimal eingesetzt und entwickelt wird. Dadurch kann die Kommission den Dialog mit dem Bildungssektor nur schwer aufrechterhalten. Der Hof weist ferner darauf hin, dass die EU Unterstützung für den Kapazitätenaufbau bereitstellte, diese in den meisten Fällen jedoch nicht wie geplant funktionierte.
Auf der Grundlage seiner Prüfungsfeststellungen unterbreitet der Hof eine Reihe von Empfehlungen, die es der Kommission ermöglichen sollten, die EU-Entwicklungshilfe für das Bildungswesen besser zu verwalten.